Aufzeichnungen aus der Geschichte Vrsars
Wie anderswo in Istrien basierte die gewöhnliche Ernährung auch bei den Einwohnern von Vrsar in früheren Zeiten auf Eintopfgerichten, die man aus Gemüse zubereitete und Fleisch erschien in den Mahlzeiten verhältnismässig selten, meisten während der religiösen Festtagen und Feier. Als meist benutzte Zutaten in der Neuzeit erwähnt man verschiedenen Getreidesorten, Olivenöl und Wein. Da der Bischof von Porec der Landesherr von Vrsar war, hat er mit Hilfe seiner Amtsträger den Wein-, Getreide-und Olivenölhandel überwacht aber auch ihre Qualität, damit Produkte von schlechter Qualität oder Fälschungen nicht auftreten können. Für Verkauf, Import und Export dieser Produkte mussten die Amtsträger der Grafschaft Vrsar vorab einen speziellen Erlaubnisschein ausstellen. Eine Besonderheit von Vrsar in der neuen Zeit stellen Kneipen und Tavernen dar. Ihre Rolle im Gesellschaftsleben war sehr wichtig, was man aufgrund der Praxis feststellen kann, wie präzise ihr Funktionieren eingerichtet war. Die Behörden in der Grafschaft haben die Öffnungszeiten vorgeschrieben, Verbot von Kartenspielen und andere Spiele in Kneipen und Tavernen, Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen sowie ein strenges Überwachungsregime in Bezug auf Qualität der Weine, die dort ausgeschenkt wurden. In Kneipen und Tavernen konnte ausschließlich Wein ausgeschenkt werden aus Fässern, die von den Beamten der Grafschaft zuvor mit ihrem Siegel beglaubigt wurde. Jede andere Praxis wurde streng bestraft. Besonders hart wurden Betrüge in Bezug auf Weinqualität bestraft bzw. wenn man den Gästen irgendwelche Weinfälschung oder Wein von zweifelhafter Qualität ausgeschenkt hat bzw. Wein, der keinen Erlaubnisschein erhalten hat, um ihn verkaufen zu können. Die Amtsträger der Grafschaft hatten die Überwachung von Maßnahmen im Zusammenhang mit Wein, damit der Kneipeninhaber die Mengen beim Ausschank von Wein und anderen Getränken und beim Bewirten seiner Gäste nicht missbrauchen konnte. Die Kneipen und Tavernen in Vrsar waren mit Symbolen gekennzeichnet (“fraške“) auf die Weise, wie es in gesetzlichen Vorschriften vorgeschrieben wurde.