Jagd

Jagdtourismus

Die Jagd ist, als Bestandteil des Touristenangebotes Istriens, sehr entwickelt. Auf einer Fläche von mehr als 240000 Hektar Jagdgebietes werden Rehe, Hirsche, Damhirsche, Wildschweine, Hasen, Fasanen, Feld- und Steinhühner gezüchtet.


In Istrien sind 46 Jagdgebiete und 38 Jagdvereine befindlich, deren Mitglieder sich um insgesamt 42 Jagdgebiete und 13 Jagdheime kümmern. Die übrigen vier Jagdgebiete sind privat bzw. vom Staat gepachtet.

In allen Jagdgebieten Istriens ist die Schnepfenjagd von Oktober bis Februar erlaubt.

Auskunft:

Jagdverband der Gespanschaft Istrien, Poreč
T: +385 52 460 390, +385 99 6060 664
ls.istarske@hls.com.hr

Zusätzliche Informationen können sie in einem der Jagdverbände Istriens oder in Reisebüros verlangen.

Notwendige Unterlagen

Falls Sie nach Kroatien zur Jagd kommen, brauchen Sie auf jeden Fall den Reisepass oder einen Personalausweis. Weiterhin brauchen Sie auch eine gültige internationale Bescheinigung zur vorübergehenden Ausfuhr von Jagdwaffen, Waffengenehmigung, schriftliche Einladung der von Ihnen aufgesuchten zur Jagd befugten Person, sowie Jagdausweis der Republik Kroatien für ausländische Jäger.

Ihre Jagdhunde sollen über einen vom befugten Tierarzt ausgestellten internationalen Reisepass verfügen um die empfangene Tollwutimpfung zu bescheinigen. Dieser Reisepass darf nicht älter als 6 Monate sein, und die Hunde sollen mit einer klar sichbaren Tätowierung oder einem elektronisches Ausweissysten, sog. Mikrochip, gekennzeichnet sein.

Falls Sie mehr als fünf Hunde haben, ist es erforderlich vom Forstwirtschaftsiministerium der Republik Kroatien einen Bescheid zur vorübergehenden Einfuhr von Hunden an zu fordern.

Sie müssen im Besitz eines Jagdscheins sein, ohne den Sie nicht jagen dürfen. Für ausländische Jäger wird es für die Dauer von einem Monat (70,00 Euro) oder für die Dauer von einem Jahr (300,00 Euro) ausgestellt.
Jeder Jäger kann das Formular online über die Website des Kroatischen Jagdverbandes ausfüllen: www.hlshuntingcards.com

Waffen

Jeder Jäger darf maximal drei Gewehre unterschiedlicher Kaliber, samt der entsprechenden Waffengenehmigung und der Bescheinigung zur vorübergehenden Ausfuhr. Beim Betreten bzw. Verlassen der Republik Kroatien sind Sie verpflichtet die Waffen und Munition bei der Grenzpolizei anzumelden. Der Gebrauch des halbautomatischen Gewehres mit höchstens zwei Geschoßen im Magazin ist erlaubt. Die Jagdwaffen dürfen nur mehr als 300 Meter vom jeweils nächtsten Familienhaus benützt werden.

Munition

Jeder Jäger darf höchstens 500 Stück Geschoß für doppelläufige Gewehre, bzw. 100 Stück für Karabiner haben. Die für die Jagd verantwortliche Person überprüft die Geschoßgröße vor dem Betreten des Jagdgebietes. Für die Rehen- und Wildschweinjagd ist das Gewehr mit gezogenem Rohr obligatorisch, wobei das minimale erlaubte Gewicht des Geschoßes für Rehenjagd 3,24 Gramm (1000 Joule) bzw. 8, 20 und 2500 Joule für Wildschweinjagd beträgt. Ausnahmsweise ist zum Wildschweinabschuss der Gebrauch der aus einem Glattrohr-Jagdgewehr verschossenen Geschosse gestattet. Dabei beträgt die maximale erlaubte Schiessweite 40 Meter. Für die Jagd wird die umweltfreundliche Munition empfohlen.

Hunde

Die Kleinwildjagd ohne Jagdhunde ist nicht gestattet. Diese Jagdhunde sollen in ihren Herkunftsländern registriert sein und über ensprechende nach in diesen Ländern geltenden vorschriften bestandenen Prüfung verfügen. Die Kleinwildjagd darf ohne mindestens einen Jagdhund auf fünf Jagdteilnehmer weder angefangen noch durchgeführt werden.

Ausfuhr von Wildtieren und Jagdtrophäen

Die Ausfuhr von Wildtieren ist nur möglich, falls das Wild gemäß den Vorschriften des Bestimmungslandes untersucht und zertifiziert wurde, und unter Vorlage eines Herkunftsnachweises für das Wild oder seine Teile, ausgestellt von dem Jagdausübungsberechtigten, in dessen Jagdrevier das Wild erlegt wurde.

Jagdverbände: Zentral Istriens

Zentralistrien

Jagdverbände: Pula/Medulin

Jagdverbände: Rovinj

Rovinj-Rovigno

Jagdverbände: Umag/Novigrad

Jagdverbände: Labin-Rabac

Labin/Rabac
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