Gesetzliche Vorschriften
In der Republik Kroatien ist das erholsam-sportliche Tauchen, das touristische Tauchen, sowie auch das wirtschaftliche Tauchen oder das Tauchen für spezielle Bedürfnisse durch das Reglement über die Ausübung von Unterwasseraktivitäten, durch das Arbeitsgesetz und das Gesetz über den Arbeitsschutz geregelt. Das touristische Tauchen wird ausschließlich im Rahmen und unter der Aufsicht von Taucherzentren, welche für das erholsam-touristische Tauchen befugt sind, durchgeführt.
Der Ort des Tauchens muss durch eine Taucherboje oder eine Taucherfahne am Schiff sichtbar gekennzeichnet sein. Im Taucherzentrum, wie auch auf dem Schiff, müssen wichtige Telefonnummern der Dienste für Fahndungen und zur Bergung auf dem Meer sichtbar gekennzeichnet sein, sowie auch die Nummern der Überdruckkammern.
Taucherzonen mit besonderen Genehmigungen:
- alle Nationalparks
- alle Zonen, die unter dem Schutz des Ministeriums für Kultur sind Eine Genehmigung für die angeführten Zonen gibt das zuständige Organ aus und jedes Zentrum, welches Tauchaktivitäten in den angeführten Meereszonen ausübt, muss auch eine schriftliche Genehmigung des zuständigen Organs haben;
Verbotene Taucherzonen:
- in Teilen der inneren Meeresgewässer, welche die Häfen, die Zugänge zu den Häfen und die Reedereien der Häfen umfassen und in Gebieten dichten Verkehrs
- in strengen und besonderen Reservaten im Meer, in Naturparks, sowie anderen geschützten Teilen des Meeres und der Unterwasserwelt (Kanal von Lim)
- in der Nähe von geankerten Kriegsschiffen und bewachten Militärobjekten am Küstenrand in einer Entfernung geringer als 100 Meter
- im Nationalpark Brijuni;
Für die Aufsicht über das Tauchen sind Hafenämter, die Marinepolizei und Tauchaufseher der zuständigen Ministerien berechtigt.